18.05.2012 Dienstzeitregelung am 18. Mai 2012 und 08. Juni 2012
Die Gemeindeverwaltung einschl. Bauhof und Kindertagesstätte Röhrigshof bleiben am Freitag, 18. Mai 2012 (nach Christi Himmelfahrtstag) und am Freitag, 08. Juni 2012 (nach Fronleichnam) geschlossen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Ältere Nachrichten
07.05.2012Betriebsausflug der Gemeindebediensteten am 11. Mai 2012
Am Freitag, 11. Mai 2012, findet der Betriebsausflug der Gemeindebediensteten statt.
Deshalb bleiben an diesem Tag die Gemeindeverwaltung und der Bauhof geschlossen. Der Recyclinghof bleibt am 11. und 12. Mai 2012 ebenfalls geschlossen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
27.04.2012Badesaison 2012
Wie geplant öffnet das Sportbad Philippsthal (Werra) in diesem Jahr
am Mittwoch, den 02. Mai 2012, um 09:00 Uhr.
seine Pforten.
Die täglichen Badezeiten wurden zunächst festgesetzt von 09.00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Mit der Öffnung des Bades können noch Jahres- oder Dauerkarten an der Tageskasse erworben werden.
Die eventuellen Änderungen und weitere Aktivitäten und Veranstaltungen im Schwimmbad werden rechtzeitig in der "Philippsthaler Rundschau" bzw. im Aushangkasten am Sportbad bekannt gemacht.
Wir wünschen unseren Badegästen, dass sie auch in der diesjährigen Saison in unserem Sportbad wieder eine angenehme Freizeit erleben und wie bisher neben Freizeitspaß auch Gesundheit und Erfolg finden.
Auf Ihren Besuch freut sich Schwimmmeister Klaus Peter Thimet mit seinem Team.
24.04.2012Verhaltensregeln von Hundebesitzern
Aus gegebenem Anlass weisen wir abermals auf die Gefahrenabwehr-verordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen vom 03.07.1998 hin. Durch die Gefahrenabwehrverordnung wurde in der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) der Leinenzwang für Hunde erlassen. Danach haben Personen, die Hunde oder andere Tiere halten oder führen, dafür zu sorgen, dass ihre Tiere nicht ohne Aufsicht im Gebiet der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) umherlaufen. Dabei sind Hunde in Wohngebieten sowie in allen öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen. Außerhalb von Wohngebieten und öffentlichen Anlagen gilt der Leinenzwang nicht. Dennoch muss auch hier die Aufsichtspflicht eingehalten werden. Hunde müssen im Ernstfall sofort unter Kontrolle gebracht werden können, soweit dies erforderlich ist. Vor allem wenn man weiß, dass ein Hund bei manchen Umwelteinflüssen sein Verhalten ändert, ist es äußerst wichtig, ihn im Notfall schnell unter Kontrolle zu bringen. In jüngster Vergangenheit ereignete sich ein Vorfall, bei dem ein radfahrendes Kind in der Feldgemarkung von einem Hund verfolgt und in die Wade gebissen wurde. Der Hund war nicht angeleint gewesen und seine Besitzerin versuchte nicht, ihn von seiner Attacke abzuhalten. Sie zeigte sich sogar vollkommen uneinsichtig und stritt jede Schuld ab. Leider konnte die Hundebesitzerin im Nachhinein nicht mehr ermittelt werden. Deshalb appellieren wir noch einmal an alle Hundehalter, sich gegenüber anderen Personen (sei es Kindern, Radfahrern, Spaziergängern oder andere Hundehalter) rücksichtsvoll zu verhalten. Dazu gehört vorausschauend Spazieren zu gehen und den Hund immer unter Kontrolle zu haben.
19.04.2012Sitzung der Gemeindevertretung
Gemäß § 58 (6) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung für die Gemeinde-vertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Philippsthal (Werra) vom 12.05.2006, gebe ich hiermit bekannt, dass die 08. Sitzung der Gemeindevertretung am
Montag, 23. April 2012, um 19:30 Uhr,
im DGH Harnrode, Werrastraße, OT Harnrode,
stattfindet.
Tagesordnung:
1. Schließung des Protokolls vom 05. März 2012
2. Abrechnung der Friedhofskassen für die Ortsteile Heimboldshausen, Röhrigshof, Unterneurode, Harnrode und Gethsemane für das Rechnungsjahr 2011
3. Außerplanmäßige Ausgaben; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2012 für die Sanierung der Schlossgartenmauer 2. BA; Genehmigung nach § 100 HGO
4. Antrag der FWG-Fraktion „Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen in der Marktgemeinde Philippsthal (Werra)“
5. Antrag der FWG-Fraktion zu einer Dienstanweisung an die Mitarbeiter des Bauhofes zur regelmäßigen Reinigung von Regenwassereinläufen (Gullys) im Gemeindegebiet unter Anwendung des § 2 Abs. 2 Bst. c) der Satzung über die Straßenreinigung
6. Antrag der FWG-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme gemeinsamer Planungen eines Biomasseheizkraftwerkes in Herfa-Grund mit der Stadt Heringen (Werra)
7. Beratung und Beschlussfassung zur Veränderungssperre „Bebauungsplan Nr. 28 „Am Zollhaus“ nach §§ 14,16 und 17 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des Satzungsbeschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) vom 26.04.2010
8. Unterrichtungen
36269 Philippsthal (Werra), 11. April 2012
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung
gez. Andreas Nennstiel
11.04.2012Haushaltssatzung der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 840), hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) am 05.03.2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (10+21) 20.550.900,00 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (19+22) 15.119.370,00 EUR mit einem Saldo von 5.431.530,00 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR mit einem Saldo von 0,00 EUR mit einem Überschuss von (28) 5.431.530,00 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (09) 6.226.515,00 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (10+11) 403.200,00 EUR Auszahllungen aus Investitionstätigkeit auf (12) 5.107.500,00 EUR mit einem Saldo von - 4.704.300,00 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (16) 0,00 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (17) 155.000,00 EUR mit einem Saldo von -155.000,00 EUR mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von (21) 1.367.215,00 EUR festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 275 v.H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 275 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 340 v.H. § 6 Es gilt der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Philippsthal (Werra) als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. § 7 Bezüglich der Deckungsfähigkeit wird auf § 18 ff. GemHVO verwiesen. Philippsthal (Werra), 24.01.2012 Der Gemeindevorstand gez. Führer Erste Beigeordnete Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 5 HGO öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit allen Anlagen liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 10. April 2012 bis einschl. Mittwoch, 18. April 2012 an den Arbeitstagen während der Dienststunden im Rathaus, Schloss 1, 2. Obergeschoss, 36269 Philippsthal (Werra), in der Finanzabteilung, Zimmer Nr. 222, öffentlich aus. Philippsthal (Werra), 29.03.2012 Der Gemeindevorstand gez. Führer Erste Beigeordnete
05.04.2012Frohe Ostern!
Wir wünschen allen Bürgerinnen
und Bürgern ein frohes
und erholsames Osterfest!
28.03.2012Sonderfahrt 2012 für Seniorinnen und Senioren
Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hat beschlossen, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises auch 2012 eine Tagesfahrt für Seniorinnen und Senioren durchzuführen.
Fahrtziel: Schifffahrt auf dem Rhein von Wiesbaden-Biebrich nach Eltville und nach 2 Std. Aufenthalt weiter bis Rüsselsheim
Termin: Dienstag, 22.05.2012
Der Teilnahmepreis beträgt 49,00 Euro. Die Fahrt wird als kombinierte Bus- und Schiffsreise durchgeführt.
In den 49,00 Euro sind folgende Leistungen enthalten:
- Busfahrt mit Ausgangspunkt der Städte und Gemeinden unseres Landkreises nach Wiesbaden-Biebrich und von Rüsselsheim zurück zum Ausgangspunkt - Schifffahrt von Wiesbaden-Biebrich über Eltville nach Rüsselsheim - Mittagessen auf dem Schiff - Unterhaltungsprogramm - Reiseleitung ohne Eintrittsgelder
Weiterhin wird der Landkreis wieder einen kleinen Imbiss zur Verfügung stellen.
Die Anmeldung und das Entgelt für die Fahrt werden bei der Gemeindeverwaltung, Schloß 1, Zimmer 114, von Frau Maulitz und Herrn Daube, bis Donnerstag, 19. April 2011, entgegengenommen.
Die Abfahrtszeiten der Busse in den einzelnen Gemeinden werden vorraussichtlich Anfang Mai bekanntgegeben. In diesem Jahr wird die Gemeindeverwaltung eine Begleitperson mit auf die Fahrt schicken, die Ihnen während der gesamten Fahrt helfend zur Seite steht.
17.03.2012Jugendsammelwoche
Hessens Jugend sammelt. Und das schon seit über 50 Jahren. Denn sinnvolle Jugendarbeit braucht Unterstützung. Dafür werden junge Engagierte aktiv bei der Jugendsammelwoche. Das nächste Mal vom 23. März bis 02. April.
Der neue Anstrich im Gruppenraum, sozial verträgliche Beiträge für die Sommerfreizeit oder Materialien für die Gruppenstunde – Jugendarbeit ist wertvoll, aber nicht ganz kostenlos. Zwar werden die Angebote vor allem vom ehrenamtlichen Engagement getragen. Dennoch geht es nicht ohne eine vernünftige finanzielle Ausstattung. Hessens Jugend wird deshalb wieder aktiv bei der Jugendsammelwoche 2012. Vom 23. März bis 02. April gehen junge Menschen von Haus zu Haus und bitten um Unterstützung für ihre Anliegen.
Die Jugendsammelwoche ist seit über 50 Jahren ein Gemeinschaftsprojekt der sammelnden Gruppen mit den Jugendämtern und dem Hessischen Jugendring. „Die Aktion ist eine wichtige Säule der Finanzierung der Arbeit.“ erklärt Bianka Mohr, Vorsitzende des Hessischen Jugendrings. „Ohne diese Unterstützung wären viele Aktionen wie Zeltlager, Gruppenstunden oder außerschulische Bildungsangebote gar nicht möglich.“
Zum Erfolg des Projekts will in diesem Jahr übrigens auch Hessen Ministerpräsident Volker Bouffier beitragen, der die Schirmherrschaft für die Jugendsammelwoche übernommen hat. „Was Gemeinschaft bedeutet, kann man nirgendwo so gut wie in Vereinen, Verbänden und Initiativen erfahren. Deshalb ist es wichtig, dem Ehrenamt eine Zukunft zu geben – eine Zukunft, die von den Jugendlichen mitgestaltet wird, die heute schon ehrenamtlich tätig sind.“ erklärte Bouffier in seinem Grußwort zur Jugendsammelwoche. Er habe daher die Schirmherrschaft sehr gerne übernommen und freue sich, wenn neben das freiwillige Engagement der Jugendlichen auch ein freiwilliger finanzieller Beitrag treten würde.
Rund 75.000 Menschen engagieren sich in Hessen in Jugendverbänden mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung anzubieten. Eine verlässliche Finanzierung ist der Grundstein zum Erreichen dieses Ziels. Gerade in Zeiten knapper, öffentlicher Kassen sind gerade Projekte der Kinder- und Jugendarbeit immer wieder vom Rotstift bedroht. Bei der Jugendsammelwoche sorgen die jungen Aktiven daher auch für die Zukunft ihrer Angebote. „Wenn also vom 23. März bis 02. April die Jugendfeuerwehr oder die Pfadfindergruppe bei Ihnen klingelt, können Sie für Nachhaltigkeit vor Ort sorgen.“ lädt Bianka Mohr alle Bürgerinnen und Bürger zur Unterstützung ein.
27.02.2012Vandalismus im Gemeindegebiet
Aufruf an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Philippsthal (Werra)!
In den letzten Wochen kam es gehäuft zu mutwilligen Zerstörungen im Gemeindegebiet.
Besonders im Bereich des kombinierten Rad- und Gehweges im Bereich „Weidenhain“, OT Philippsthal (Werra), kam es zu erheblichen Vandalismusschäden durch Unbekannte.
Ebenso kam es zu Graffiti-Schmierereien an Wohnhäusern, Verkehrsschildern sowie der alten Rathaustreppe. Außerdem wurde der gläserne Frontbereich einer Bushaltestelle beschädigt.
Die polizeilichen Ermittlungen wurden aufgenommen und mehrere Strafanzeigen erstattet. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mittlerweile ca. 5.000,00 €.
Wir bitten Sie hiermit dringend um ihre Mithilfe und Wachsamkeit!
Für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, wird eine Belohnung von insgesamt 250,00 € ausgesetzt. Hinweise können Sie an die Gemeindeverwaltung, 06620 9210-0, oder direkt an die Polizeistation Bad Hersfeld, 06621 932-0, richten.
13.02.2012Philippsthaler Aschermittwochsmarkt am 22.02.2012
Zum Abschluss der närrischen Tage wird das diesjährige Markttreiben wieder mit dem Philippsthaler Aschermittwochsmarkt im Innenhof des Schlosses eröffnet. Zahlreiche Stände sorgen ab 10:00 Uhr für ein abwechslungsreiches Markttreiben, bei dem wieder für jeden Geschmack etwas dabei ist.
Die Produktpalette ist vielseitig. Wer Textilien sucht, ist ebenso gut aufgehoben wie Freunde des Kunsthandwerks, Schmucks oder von Lederwaren. Auch für den Haushalt finden Besucher etwas. Weiterhin nicht zu kurz kommen Schuhe sowie eine große Auswahl von Glückwunschkarten.
Abgerundet wird das Programm von Hausmacher Wurst, Honig bis hin zu Wela-Produkten.
Und das Bummeln und „Shoppen“ hungrig und durstig machen, ist wohl hinreichend bekannt. Dazu stehen neben Bratwurst auch die kulinarischen Angebote der beiden gastronomischen Betriebe auf der Speisekarte des Philippsthaler Aschermittwochsmarktes.