18.01.2023
Bekanntmachung
der
Haushaltssatzung
der Marktgemeinde Philippsthal (Werra)
für das Haushaltsjahr
2023
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung am 16.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im außerordentlichen Ergebnis | ||
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -58.000,00 EUR | |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 EUR | |
mit einem Saldo von | -58.000,00 EUR | |
mit einem Überschuss (mit Vorzeichen) von | -2.232.600,00 EUR | |
im Finanzhaushalt | ||
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus | ||
laufender Verwaltungstätigkeit (ohne Vorzeichen Überschuss) | 6.810.620,00 EUR | |
und dem Gesamtbetrag der | ||
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 898.000,00 EUR | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -5.791.000,00 EUR | |
mit einem Saldo von | -4.893.000,00 EUR | |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | ||
Auszahlungen aus Finanzierungtätigkeit auf | -106.590,00 EUR | |
mit einem Saldo von | -106.590,00 EUR | |
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 1.811.030,00 EUR | |
festgesetzt. |
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf |
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332 v.H. |
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b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
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365 v.H. |
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2. Gewerbesteuer |
390 v.H. |
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§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Philippsthal (Werra) als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Bezüglich der Deckungsfähigkeit wird auf die §§ 18 ff. der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verwiesen.
§ 8
Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
Philippsthal, den |
16.12.2022 |
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Der Gemeindevorstand |
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der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) |
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gez. Heusner |
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Heusner, Bürgermeister |
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Genehmigung
Gemäß § 97 a, Ziffer 2 HGO in Verbindung mit § 92 a Absatz 3 HGO genehmige ich die gemäß § 8 der Haushaltssatzung 2023 von der Gemeindevertretung beschlossene Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts.
Bad Hersfeld, 17. Januar 2023
3.50 / 33 g 01
Der Landrat des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg
L.S.
gez. Torsten Warnecke
(T o r s t e n W a r n e c k e)
Die vorstehende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 5 HGO öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme
von Montag, 23. Januar 2023 bis Dienstag, den 31. Januar 2023
während der Dienststunden im Rathaus, Schloss 1, 2. Obergeschoss, 36269 Philippsthal (Werra), Zimmer Nr. 222, öffentlich aus.
Philippsthal, den 16.12.2022
Der Gemeindevorstand der
Marktgemeinde Philippsthal (Werra)
gez. Heusner, Bürgermeister