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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) für das Haushaltsjahr 2023

18.01.2023

Bekanntmachung

 der

Haushaltssatzung

der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) 

für das Haushaltsjahr

2023

 

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung am 16.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  -58.000,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR
mit einem Saldo von -58.000,00 EUR
mit einem Überschuss (mit Vorzeichen) von  -2.232.600,00 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus 
laufender Verwaltungstätigkeit (ohne Vorzeichen Überschuss) 6.810.620,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der 
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 898.000,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -5.791.000,00 EUR
mit einem Saldo von -4.893.000,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Auszahlungen aus Finanzierungtätigkeit auf   -106.590,00 EUR
mit einem Saldo von -106.590,00 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 1.811.030,00 EUR
festgesetzt.

§ 2

 Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

§ 5

 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

 

332 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

 

365 v.H.

 

 

 

 

2. Gewerbesteuer

390 v.H.

 

§ 6

 Es gilt der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Philippsthal (Werra) als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 7

 Bezüglich der Deckungsfähigkeit wird auf die §§ 18 ff. der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verwiesen.

 

§ 8

 Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

Philippsthal, den

16.12.2022

 

Der Gemeindevorstand

 

 

 

der Marktgemeinde Philippsthal (Werra)

 

 

 

 

gez. Heusner

 

 

 

Heusner, Bürgermeister

 

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 Genehmigung

Gemäß § 97 a, Ziffer 2 HGO in Verbindung mit § 92 a Absatz 3 HGO genehmige ich die gemäß § 8 der Haushaltssatzung 2023 von der Gemeindevertretung beschlossene Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts.

 

Bad Hersfeld, 17. Januar 2023

3.50 / 33 g 01

Der Landrat des Landkreises

Hersfeld-Rotenburg

 

L.S.

gez. Torsten Warnecke

(T o r s t e n  W a r n e c k e)

 

Die vorstehende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 5 HGO öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme

von Montag, 23. Januar 2023 bis Dienstag, den 31. Januar 2023 

während der Dienststunden im Rathaus, Schloss 1, 2. Obergeschoss, 36269 Philippsthal (Werra), Zimmer Nr. 222, öffentlich aus.

 

 Philippsthal, den 16.12.2022

 

Der Gemeindevorstand der

Marktgemeinde Philippsthal (Werra)

 

gez. Heusner, Bürgermeister