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Ausschreibung für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2023

15.03.2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) Frauen und Männer, die am Amtsgericht Bad Hersfeld und Landgericht Fulda als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg schlagen doppelt so viele Kandida-ten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheits-strafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbe-dienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorge-legten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbst-ständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstren-genden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Rich-ten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Ver-haltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Straf-maß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehr-jährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft
vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten
überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das
Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Pro-zessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird
daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 21.04.2023 beim Gemeindevorstand der Marktgemeinde Philippsthal (Werra), Schloss 1, 36269 Philippsthal (Werra).

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 ebenfalls an den Gemeindevorstand der Marktgemeinde Philippsthal (Werra), Schloss 1, 36269 Philippsthal (Werra). Der Gemeindevorstand stellt eine Vorschlagsliste auf und leitet diese an das Jugendamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg weiter.

Formulare für die Bewerbung können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de herunter-geladen werden oder im Rathaus bei Frau Kranz angefordert werden.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Kranz im Rathaus vormittags gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Tel. Nr.: 06620 9210-11
E-Mail: julia.kranz@philippsthal.de

Philippsthal (Werra), 13.03.2023

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Philippsthal (Werra)
gez. Timo Heusner
Bürgermeister