22.11.2024
Bekanntmachung der
Haushaltssatzung
der Marktgemeinde Philippsthal (Werra)
für das Haushaltsjahr
2025
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat die Gemeindevertretung am 07.10.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt | ||
im ordentlichen Ergebnis | ||
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -13.871.780,00 EUR | |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 13.745.050,00 EUR | |
mit einem Saldo von | -126.730,00 EUR | |
im außerordentlichen Ergebnis | ||
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -164.500,00 EUR | |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 EUR | |
mit einem Saldo von | -164.500,00 EUR | |
mit einem Überschuss (mit Vorzeichen) von | -291.230,00 EUR | |
im Finanzhaushalt | ||
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus | ||
laufender Verwaltungstätigkeit (ohne Vorzeichen Überschuss) | 1.281.560,00 EUR | |
und dem Gesamtbetrag der | ||
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.072.500,00 EUR | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -12.418.000,00 EUR | |
mit einem Saldo von | -11.345.500,00 EUR | |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 11.345.500,00 EUR | |
Auszahlungen aus Finanzierungtätigkeit auf | -224.590,00 EUR | |
mit einem Saldo von | 11.120.910,00 EUR | |
mit Änderung des Zahlungmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres von | 1.056.970,00 EUR | |
festgesetzt. |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 11.345.500 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf |
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332 v.H. |
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b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
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365 v.H. |
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2. Gewerbesteuer |
390 v.H. |
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§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Philippsthal (Werra) als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 8
Bezüglich der Deckungsfähigkeit wird auf die §§ 18 ff. der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verwiesen.
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 92 Abs. 2 HGO wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 400.0000 EUR festgesetzt. Vor finanziell erheblichen investiven Maßnahmen oder Instandhaltungsmaßnahmen ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter Einbeziehung der Folgekosten durchzuführen.
Philippsthal, den |
07.10.2024 |
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Der Gemeindevorstand |
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der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) |
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gez.
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Heusner, Bürgermeister |
G E N E H M I G U N G
Gemäß § 97a, Ziffer 4 HGO in Verbindung mit § 103 Absätze 2 und 4 HGO erteile ich dem Gemeindevorstand der Marktgemeinde Philippsthal die eingeschränkte aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2025 von der Gemeindevertretung festgesetzten Gesamtbetrags der Investitionskredite, die zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich werden, in Höhe von maximal
--11.345.500,00 Euro
(in Worten: Elf Millionen dreihundertfünfundvierzigtausend fünfhundert Euro)
Auflagen
Vorbehalt von aufsichtsbehördlichen Kredit-Einzelgenehmigungen
Der geplanten Neuaufnahme von Investitionskrediten in vorgenannter Höhe steht im Haushaltsjahr 2024 eine geplante ordentliche Kredittilgung in Höhe von 224.590 Euro gegenüber, so dass eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 11.120.910 Euro prognostiziert wird.
Aufgrund der geplanten Nettoneuverschuldung erfolgt die o. a. Kreditgenehmigung gemäß § 103 Absatz 4 Ziffer 2 HGO mit der Auflage, dass der Gemeindevorstand vor jeder geplanten Kredit-Neuaufnahme noch eine aufsichtsbehördliche Einzelgenehmigung zu beantragen hat.
Den Anträgen auf Kredit-Einzelgenehmigung ist jeweils eine Aufstellung beizufügen, aus der zu entnehmen ist, welche Investitionsmaßnahmen fremd- bzw. kreditfinanziert werden müssen. Darüber hinaus ist den Genehmigungsanträgen jeweils eine aktuelle Finanzrechnung beizufügen.
Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen in zukünftigen Haushaltssatzungen
Der Gemeindevorstand hat bei Investitionsvorhaben, die sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken, Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen, damit die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Vergabe von Aufträgen gegeben ist, welche erst in zukünftigen Haushaltsjahren zahlungswirksam werden.
Hinweise
Nachrangigkeit von Investitionskrediten
Gemäß § 103 Absatz 1 HGO dürfen Kredite nur für Investitionen, für Investitionsförderungsmaßnahmen oder für eine Umschuldung bereits bestehender Darlehen aufgenommen werden, und dies gemäß § 93 Absatz 3 HGO auch nur, wenn eine andere Investitionsfinanzierung nicht möglich ist oder unter wirtschaftlichen Aspekten unzweckmäßig wäre. Der Gemeindevorstand hat diese gesetzlichen Vorgaben strikt zu beachten und insbesondere zu prüfen, ob gegebenenfalls vorrangig auch ungebundene eigene Mittel für eine Investitionsfinanzierung eingesetzt werden können.
Geltungsdauer der Kreditermächtigung
Die Kreditermächtigung im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 gilt gemäß § 103 Absatz 3 HGO bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 und gegebenenfalls auch noch darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2027.
Bad Hersfeld, 14. November 2024
3.50-HH-2025-PHI
Der Landrat des Landkreises L.S.
Hersfeld-Rotenburg
gez. Torsten Warnecke
(T o r s t e n W a r n e c k e)
Die vorstehende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 5 HGO öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur Einsichtnahme
vom 02. Dezember 2024 bis 11. Dezember 2024
während der Dienststunden im Rathaus, Schloss 1, 2. Obergeschoss, 36269 Philippsthal (Werra), Zimmer Nr. 222, öffentlich aus.
Philippsthal, den 22.11.2024
Der Gemeindevorstand der
Marktgemeinde Philippsthal (Werra)
gez. Heusner, Bürgermeister