13.01.2025
Liebe Wählerinnen und Wähler,
am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
In den Kalenderwochen 3 und 4 werden die Wahlbenachrichtigungen für den Versand vor-bereitet und an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Bis spätestens 02.02.2025 muss jede/r Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Auf der Rückseite dieser Wahlbenachrichtigung befindet sich auch der Antrag auf Briefwahl.
Sollten Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Es ist wieder möglich, die Briefwahlunterlagen über die Homepage der Marktgemeinde Phi-lippsthal (Werra) zu beantragen (www.philippsthal.de – Politik & Wahlen). Diese Option wird ab dem 20.01.2025 zur Verfügung stehen. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Diese Angaben benötigen Sie, um den Wahlschein im Internet zu beantragen.
Natürlich ist auch die Beantragung über den Antrag möglich, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
Die Beantragung der Briefwahl ist zwar zu dem o. g. Zeitpunkt schon möglich, die Briefwahlunterlagen können jedoch voraussichtlich erst ab der 7. Kalenderwoche (10.02.2025) verschickt werden. Grund hierfür ist die Lieferung der Stimmzettel, die erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen wird.
Die Anträge auf Briefwahl – ob online oder schriftlich gestellt – werden unver-züglich bearbeitet, sobald alle Unterlagen für die Briefwahl eingetroffen sind, und die Briefwahlunterlagen werden sodann schnellstmöglich an die Wählerinnen und Wähler versendet. Bitte achten auch Sie auf einen schnellen Rücklauf zum Wahlamt.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Philippsthal (Werra), 10.01.2025
Der Gemeindevorstand
gez. Timo Heusner
Bürgermeister